Freie Grundschule

Quickborn

ASG - Anerkannte Schulgesellschaft mbH

Hausordnung

Präambel
Die Hausordnung regelt das Zusammenleben von Schüler:innen, Lehrkräften und Mitarbeiter:innen der Freien Grundschule Quickborn. Wir alle haben das Ziel, an unserer Schule eine Gemeinschaft zu bilden, in der es jeder und jedem möglich ist, sich an unserer Schule wohlzufühlen. Wir erkennen die folgenden Grundsätze an, um gemeinsam ein gutes Zusammenleben hier an der Schule zu ermöglichen. Bei Nichteinhaltung der Hausordnung wenden die Lehrkräfte und pädagogischen Mitarbeiter:innen das Wertekonzept der Freien Grundschule konsequent an. Unser Wertekonzept ist zusätzlicher Bestandteil der Hausordnung.
 
§1. Schulweg
1.1.Der Schulweg ist zeitlich so einzurichten, dass die Schüler:innen 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn an der Schule eintreffen dürfen. Sämtliche Fortbewegungsmittel (z.B. Fahrräder, Roller etc.) dürfen nur auf den Schulweg benutzt werden. Sie dürfen im Schulgebäude und auf den Schulhof nicht genutzt werden.

§2.
 Unterrichts- und Pausenregelungen
2.1. Die Schüler:innen dürfen das Schulgebäude ab 07:45 Uhr betreten. Die Klassenräume werden ebenfalls ab 07:45 Uhr für die Schüler:innen geöffnet. Hier führt die zuständige Lehrkraft Aufsicht. Die Schüler:innen halten sich dort verantwortungsvoll und ruhig auf und bereiten sich auf die erste Unterrichtsstunde vor.
2.2.Pünktlicher Unterrichtsbeginn und -schluss sind Pflicht und Recht für alle. Wenn 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn keine Lehrkraft erscheint, informieren die Klassensprecher:innen das Sekretariat.
2.3. Die Unterrichtsräume und der eigene Arbeitsplatz sind aufgeräumt zu halten und sorgfältig zu behandeln.
2.4.Die Toiletten sind nach der Benutzung sauber und ordentlich zu hinterlassen. Verschmutzungen und leeres Verbrauchsmaterial sind unverzüglich den Lehrkräften, dem Sekretariat oder dem Hausmeister zu melden.
2.5. Zu Beginn der Pausen verlassen die Schüler:innen auf schnellsten und kürzesten Weg den Klassenraum und begeben sich auf den Schulhof oder in die Mensa.
2.6.Gewalt jedweder Form ist an der Schule untersagt.
2.7.Der Schulhof ist in den Pausen sauber zu halten.
2.8. Beim Spielen und Toben auf den Schulhof ist Rücksicht auf die Mitschüler:innen zu nehmen.
2.9. Spiele und Tätigkeiten, die eine Gefahr für Einzelne oder die Allgemeinheit darstellen, sind nicht erlaubt. Das Mitbringen von gefährlichen und/ oder waffenähnlichen Gegenständen (z.B. Messern, Feuerwerkskörpern jedweder Art, Stinkbomben, Laserpointern, Spielzeugwaffen usw.) ist verboten. Das Spielen um Geld ist nicht gestattet.
2.10. Im Winter sind das Schnellballwerfen und das Einseifen untersagt.
2.11. Im Sportunterricht ist angemessene und nicht gefährdende Kleidung zu tragen. Das Tragen vom Schmuck ist im Sportunterricht untersagt. Über Ausnahmen entscheidet die Sportlehrkraft.
2.12. Die Interessen der Schulgemeinschaft und das allgemeine Zusammenleben stehen im Vordergrund. Das harmonische Miteinander ist Mittelpunkt unseres Schulkonzepts.

§3.
 Medien
Medien gehören zu unserem Alltag. Jedoch bedarf es eines verantwortungsvollen Umgangs.
3.1.Das Benutzen von Mobiltelefonen/ Smartwatch oder ähnlichen elektronischen Geräten ist auf dem gesamten Schulcampus für Schüler:innen nicht gestattet. Die Persönlichkeitsrechte der Schüler:innen und Mitarbeiter:innen des Hauses an der Freien Grundschule sind zu schützen und dürfen nicht verletzt werden. Bei
Zuwiderhandlung sind diese von allen Lehrkräften und pädagogischen Mitarbeiter:innen einzuziehen und im Sekretariat zu hinterlegen. Das Mobiltelefon/ Smartwatch beim Verlassen des Schulgebäudes im Sekretariat abgeholt werden. Nach drei Verstößen dieser Art werden die Eltern informiert und müssen das Gerät abholen. Die Geräte sind bei Mitführung ausgeschaltet in der Schultasche zu verwahren, dies gilt auch für die Pausen und nach Unterrichtsschluss. Unterrichtsrelevante Ausnahmen kann die jeweilige Lehrkraft zulassen. Verabredungen für die Freizeit mit Mitschüler:innen oder Abstimmungen mit dem privaten Umfeld sind gleichermaßen im privaten Rahmen zu belassen. Telefonische Verabredungen sind von einem Schultelefon nicht möglich.
3.2. Lehrkräften und den Mitarbeitern des Hauses ist es erlaubt, ein Mobiltelefon mit sich zu führen, jedoch nur im Notfall zu benutzen.
3.3.Das Mitführen von Airtags und anderen Ortungsgeräten sind in der Schule und auf schulischen Veranstaltungen sowie Ausflügen nicht gestattet.

§4. Kleidung
4.1.Die Schüler:innen achten auf eine angemessene Kleidung.
4.2.Das Tragen verfassungsfeindlicher Symbole ist verboten.
4.3.Es ist nicht erlaubt ohne Schuhe auf den Fluren zu laufen. Es ist ein Schuhwerk zu tragen. Das Tragen von Hausschuhen im Unterricht ist eine Selbstverständlichkeit.

§5. 
Fehlzeitenregelungen
5.1.Schüler:innen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht am Unterricht teilnehmen können, sind von einem Erziehungsberechtigten bis 08:00 Uhr per Swop, telefonisch oder schriftlich im Sekretariat krank zu melden. Die Schule geht zum Wohle der Schüler:innen davon aus, das spätestens nach 3 Tagen eine Arztpraxis aufgesucht und nach Ermessen der Klassenlehrkraft ein ärztliches Attest vorgelegt wird.
5.2.Die Schule behält sich vor, bei begründeten Fällen eine generelle Attestpflicht auszusprechen.
5.3. Sämtliche Formen des Absentismus können zur Kündigung des Schulvertrages führen.[1]

§6. Lehrerzimmer und Mitarbeiterraum
6.1. Das Lehrerzimmer und der Mitarbeiterraum sind aufgeräumt zu halten.
6.2.Flaschen und Tassen sind am Ende des Arbeitstages wegzuräumen.
 
§7. Ganztagsbetreuung    
7.1. Es ist darauf zu achten, dass sämtliche Räume nach der Benutzung ordentlich und sauber hinterlassen werden.
7.2.Nach dem Unterricht der jeweils zu betreuenden Klassen beginnt die Ganztagsbetreuung.
7.3.Die Anwesenheit wird zu Beginn der Schulaufgabenbetreuung festgestellt.
7.4.Jeder teilnehmende Schüler meldet sich bei Abholung beim pädagogischen Personal der Ganztagsbetreuung persönlich ab.
7.5. Anmeldungen für die Ferienbetreuung und Interessengemeinschaften sind als verbindlich anzusehen.


§8. 
Fundsachen
8.1.Wertvolle Gegenstände wie Mobiltelefone, Schmuck, Schlüssel, Portemonnaies sind im Schulsekretariat abzugeben.
8.2.Kleidungsstücke, Sportsachen, Sportbeutel etc. werden in die bereitgestellte Kiste gelegt.
 

Stand: 03.07.2025
Die Schulleitung
 
[1] Konzept zum Schulabsentismus. Land Schleswig-Holstein. Kiel 2022. S. 6ff.