Die Anmeldung der Schulanfänger zum 01.08.2025 ist jederzeit möglich bis zum 31.01.2025.
Im Anschluss befindet sich unser Aufnahmeantrag und das dazugehörige Formular "Erklärung zum Einkommen zur Ermittlung des Individualbetrages gemäß Schulvertrag". Wenn Sie Ihr Kind für die 1.Klasse des Schuljahres 2025/2026 anmelden, dann senden Sie uns bitte die Unterlagen bis spätestens zum 31.01.2025 zu.
Zum Schuljahr 2025/2026 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. Juni 2025 das sechste Lebensjahr vollenden.
Zum Nachweis zur Erfüllung der Schulpflicht sind Sie als Eltern verpflichtet, die Anmeldung Ihres Kindes bis zum 17. Februar 2025 in der zuständigen Grundschule vorzunehmen. Bitte informieren Sie bei diesem Gesprächstermin die zuständige Grundschule, wenn Sie Ihr Kind bereits an unserer Freien Grundschule Quickborn angemeldet haben bzw. dies anmelden möchten.
Genaue Informationen zur Aufnahme Ihre Kinder und zum Anmeldeverfahren erhalten Sie in Ihrer zuständigen Grundschule. Die Adresse der zuständigen Grundschule erfahren Sie in der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes.
Quereinsteiger in die Klassen 1-4 können diesen Antrag ebenfalls nutzen, dieser Antrag kann jederzeit eingereicht werden, wenn freie Plätze vorhanden sind. Am besten gelingt ein Quereinstieg zum Schuljahresbeginn oder zum Halbjahresbeginn. Wir nehmen nur quereinsteigende Schüler bis zum 1. Halbjahr 3. Klasse auf, da sonst eine Bewertung für das Grundschulgutachten zu kurzfristig ist.
Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gern weiter.